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Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein umfangreiches Unterstützungsprogramm zur Bekämpfung von Armut aufgrund krisenbedingt steigender Ausgaben aufgestellt. Hier finden Sie alle Informationen, um einen Antrag zu stellen. Das können Einzelfallhilfen für Bürgerinnen und Bürger sein ebenso wie für Träger der Sozialen Infrastruktur.

  • Antrag stellen: für Bürgerinnen und Bürger
  • Antrag stellen: Träger Sozialer Infrastruktur
  • Weitere Informationen des Landes

Fonds für Härtefälle

Gemeinsam gegen Armut

Stark gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise, dazu die hohe Inflation: Viele Menschen wissen aktuell nicht, wie sie die Preissteigerungen mit ihrem Einkommen auffangen können, ohne sich zu verschulden. Unterstützung bietet der “Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut”. Leverkusener Bürgerinnen und Bürger können ab Montag, 15. Mai 2023, bis zum 31. August 2023 über einen Härtefallfonds finanzielle Unterstützung bei ihrer Energiekostenabrechnung beantragen.

Der Fonds richtet sich an Menschen, deren Einkommen knapp über der Grenze zum Bezug von Sozialleistungen liegt. Um Unterstützung zu erhalten, liegt die Einkommensgrenze beispielsweise eines Ein-Personen-Haushalts bei 1.600 Euro netto monatlich. Eine mögliche Auszahlung erfolgt direkt an den Energieversorger des Antragsstellers.

Antrag stellen: für Bürgerinnen und Bürger

Wie kann ich meinen Antrag stellen?

  • Über das städtische Bürgertelefon „Unterstützung in der Energiekrise“ können Sie montags bis freitags von 8 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer (0214) 406-5555 einen Termin zur Antragsstellung anfragen.
  • Alternativ können Sie per E-Mail an staerkungspaktstadt.leverkusende einen Termin buchen.
  • Für zusätzliche Beratung wenden Sie sich auch gerne an die zahlreichen Beratungseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände in Leverkusen.
  • Der Antrag muss bis zum 31. August 2023 gestellt werden.  


Nach welchen Kriterien wird entschieden?

  • Die individuellen Einkommensverhältnisse müssen belegt werden.
  • Bürgerinnen und Bürger, die Sozialleistungen wie beispielsweise Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen, sind in der Regel nicht antragsberechtigt.
  • Das liquide Vermögen muss kleiner als 5.000 Euro sein.
  • Eine Auszahlung erfolgt nicht an Hilfesuchende, sondern an den jeweiligen Energieversorger.
  • Jeder Antrag wird einzelfallabhängig geprüft.

Um die Betroffenen nicht nur einmalig finanziell zu entlasten, sondern auch Wege aus der Verschuldung zu weisen, informieren die Schuldnerberatungen in Leverkusen. 

Welche Unterlagen sind zur Antragsstellung notwendig?

  • Jahresabrechnung des Energieversorgers
  • Gehaltsabrechnung des letzten Monats
  • Personalausweises

Wer kann Unterstützung erhalten?

Es sind folgende Einkommensgrenzen zu beachten:

Personen (Haushalt)

Monatliche Einkommensgrenze (netto)

1

1.600 Euro

2

2.100 Euro

3

2.600 Euro

4

3.100 Euro

5

3.600 Euro

6

4.100 Euro

Wie hoch ist die Unterstützung?

Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Ein Ein-Personen-Haushalt erhält, nach Prüfung und Bewilligung, einen einmaligen Energiezuschuss von 150 Euro. Je weitere Person im Haushalt erhöht sich der Betrag um 50 Euro.

Personen (Haushalt)

Betrag

1

150 Euro

2

200 Euro

3

250 Euro

4

300 Euro

Antrag stellen: Träger Sozialer Infrastruktur

Sozial- und Schuldnerberatungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können bis zum 31. August 2023 eine Bedarfsmitteilung an das Dezernat für Bürger, Umwelt und Soziales einreichen.

Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind zum Beispiel Lebensmittel-Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs, aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren/Stadtteilen („Stadtteilwohnzimmer“, „Wärmeräume“). Die hier vorgenommene Auflistung ist nicht abschließend.

In erster Linie sollen Anlaufstellen und Einrichtungen für Menschen aus einkommensarmen Haushalten und/oder mit besonderen Bedarfslagen, die aufgrund ihrer individuellen Lebensumstände auf Hilfestellungen angewiesen und bedingt durch erhebliche Preissteigerungen besonders betroffen sind, unterstützt werden. 

Die Billigkeitsleistungen werden nur für Ausgaben gewährt, für die keine anderen Förderungen beantragt oder bewilligt wurden. Doppelförderungen sind somit ausgeschlossenen.

Hier finden Sie die Antragsdokumente:

Weitere Informationen des Landes

Bitte beachten Sie, dass die Anträge nach den jeweils gültigen Vorschriften des Landes geprüft werden.

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