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Das Eisenbahn-Bundesamt beteiligt die Öffentlichkeit erneut an der Lärmaktionsplanung.

Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4.
Bis zum 2. Januar 2024 können Bürgerinnen und Bürger erneut dem Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben.

Während der ersten Phase im März und April dieses Jahres haben Bürgerinnen und Bürger insgesamt etwa 11.000 gültige Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht.
Das Eisenbahn-Bundesamt wertet die Beiträge derzeit aus und wird die Auswertung mit der Veröffentlichung eines Lärmaktionsplan-Entwurfes abschließen.

Dieser Entwurf wird passend zum Start der zweiten Beteiligungsphase am 20. November 2023 veröffentlicht.

  • Die Veröffentlichung erfolgt auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap.
    Bürgerinnen und Bürger können auf der Beteiligungsplattform zusätzliche Informationen über die Teilnahme am Verfahren abrufen: Beteiligung | Lärmaktionsplanung (laermaktionsplanung-schiene.de)

Stichwort: “Lärmaktionsplan Schiene”:
Umgebungslärm belastet und kann die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen.
Dazu gehört auch der Lärm des Schienenverkehrs an den Haupt-Eisenbahnstrecken.  
Auf Grundlage von Umgebungslärm-Karten und der Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre eine aktuelle Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch diesen Schienenverkehr.
Dieser Lärmaktionsplan ist eine Planungsgrundlage und soll dazu beitragen, die Belastung langfristig zu senken. 
   


 

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